Sehr geehrte Damen und Herren,
vor einiger Zeit hat die Rechtsabteilung der ÖAR die einzelnen Versicherungsbedingungen in Hinblick auf diskriminierende Bestimmungen für Menschen mit Behinderungen durchforstet.
Bei einigen Versicherungsunternehmen waren solche Diskriminierungen noch in den Allgemeinen Versicherungsbestimmungen zu finden, der Großteil hat jedoch seine AGBs so formuliert, dass eine offensichtliche Diskriminierung nicht mehr greifbar ist.
Die diskriminierenden Unternehmen wurden von uns schriftlich darauf aufmerksam gemacht.
Die darauf einlangenden Antworten waren alle einsichtig und es wurde uns versichert, dass die bemängelten Punkte umgehend abgeändert werden würden.
Da uns jedoch immer wieder mitgeteilt wird, dass trotz anderslautender Versicherungsbedingungen Menschen mit Behinderungen bei versuchtem Abschluss einer Unfallversicherung abgelehnt werden, beabsichtigt die ÖAR ein Schlichtungsverfahren gegen ungerechtfertigte Ablehnungen von Versicherungsansuchen zum Zwecke einer Verbandsklage in die Wege zu leiten.
Daher suchen wir betroffene Personen, die bereit sind ihre Unterlagen dafür zur Verfügung zu stellen.
Wir bitten sie daher, bei Mitgliedern ihrer Organisation, die solche Ablehnungen (ausreichend dokumentiert) hinnehmen mussten, die Bereitschaft zu wecken, uns ihre Unterlagen zu übermitteln.
Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
Christina Meierschitz
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Dr. Christina Meierschitz
Rechtsabteilung der ÖAR
Österr. Arbeitsgemeinschaft f. Rehabilitation
Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs
1010 Wien, Stubenring 2/4
Tel: +43 1 5131533-119
Fax: + 43 1 5131533-150
E-Mail: meierschitz.recht@oear.or.at,
Web: www.oear.or.at
Sonntag, 6. Juni 2010
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